IMPRESSUM

PRINZ FITNESS Linz GmbH

Friedensstraße 8
5082 Grödig

E-Mail: linz@prinzfitness.at
Telefon: 0732/26 47 10
www.prinzfitness.at

Firmenbuch Nummer: FN457456f
UID Nummer: ATU71313919

Niederlassungen:

Standort Lederfabrik
Leonfeldner Straße 328
4040 Linz

Standort Promenadengalerien
Promenade 25
4020 Linz

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Vertragsabschluss:

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt ausschließlich durch Unterzeichnung eines schriftlichen Antrages zustande. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Abschluss einer Mitgliedschaft nicht möglich. Bei Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters möglich.

Ergänzende Bestimmungen für Online-Anmeldungen

1.1. Sofern der Vertrag Online über die Webseite der Prinz Fitness angebahnt wird, kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Schaltfläche „MITGLIED WERDEN!“ zustande.

1.2. Die Anmeldung wird seitens Prinz Fitness gespeichert und dem Mitglied mit samt der zugehörigen AGBs per E-Mail bestätigt. Das Mitglied stimmt ausdrücklich zu, dass die bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte E-Mailadresse zur Kommunikation mit dem Mitglied dient. Rechtlich bedeutsame Erklärungen können auch elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse zugestellt werden, eine Zustellung schriftlich per Post bleibt ausdrücklich möglich.

2. Widerrufsbelehrung:

2.1. Widerrufsrecht:

Das Mitglied kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen in Textform (zB. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist mittels eindeutiger Erklärung zu richten an:

Prinz Fitness Linz GmbH
Leonfeldner Straße 328
4040 Linz
Mail: linz@prinzfitness.at

2.2. Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufes dieses Vertrages sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzustellen und eventuell gezogene Nutzungen herauszugeben. Prinz Fitness wird sohin dem Mitglied alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag geleistet Zahlungen spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei Prinz Fitness eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Training nicht mehr möglich. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion vom Mitglied eingesetzt wurde, herangezogen. Entgelte werden für Rückzahlungen keine verrechnet.

2. Benutzung der Einrichtung und Anlagen:

Die Mitgliedschaft berechtigt zum eigenverantwortlichen Besuch und der Nutzung der von Prinz Fitness zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Geräte bzw. Leistungen in jenem Umfang, welcher in der Mitgliedsvereinbarung festgelegt wurden während der Öffnungszeiten. Prinz Fitness ist berechtigt, das betriebene Studio innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungs-/Reinigungsarbeiten zur Gänze oder teilweise zu sperren, dies bis zu einem Höchstausmaß von 72 Stunden pro Monat. Prinz Fitness wird die Zeit und Dauer der Sperrung mindestens 7 Tage davor bekanntgeben. Jede selbstständige gewerbliche Tätigkeit im Studio (zum Beispiel als Fitness-Trainer) ohne vertragliche Vereinbarung mit Prinz Fitness ist untersagt und ausgeschlossen. Prinz Fitness ist berechtigt, eine Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Der Konsum, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstige Überlassen von alkoholischen Getränken, Zigaretten, Dopingmittel, verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitgliedes dienen, ist im Studio verboten, dies gilt auch für das Mitnehmen von Waffen, explosiven Stoffen etc. Im Studio herrscht absolutes Rauchverbot. Leistungen und andere Abos, die im gebuchten Abo nicht enthalten sind, können gesondert zu den angebotenen Preisen nachträglich gebucht bzw. erworben werden. Die von Prinz Fitness zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Die Einrichtung des Studios ist sorgsam zu benutzen und hat das Mitglied die notwendige Sorgfalt und Nutzung einzuhalten, sowie Hygienevorschriften, Trainingsprinzipien und die Hausordnung einzuhalten. Prinz Fitness bzw. seine Mitarbeiter können nicht überprüfen, ob das Mitglied für das Training medizinisch geeignet ist, es wird ihm daher dringend empfohlen sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

3. Dauer/Kündigung:

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsbindung gekündigt werden und zwar unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten. Vertragsbeginn ist der 1. Des jeweiligen Folgemonats. Ist keine Vertragsbindung vereinbart worden, kann das Vertragsverhältnis ebenfalls unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufgekündigt werden. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Liegen wichtige gesundheitlichen Gründe vor, aus denen das Mitglied an der Benützung des Studios für mindestens 1 Monat oder länger verhindert ist, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für eine entsprechenden Zeitraum stillgelegt werden. Urlaub oder kurzfristige Erkrankungen stellen keinen Grund für eine Stilllegung dar.

4. Beiträge:

Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Betrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Die monatlich vereinbarten Beträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Der Beitrag für den ersten Anteil im Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit den sonstig einmaligen Beträgen am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Sepa-Lastschriftsverfahren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Hierfür wird ein schriftliches Lastschriftmandat erteilt. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto, die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist, ist die Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist Prinz Fitness berechtigt Mahnspesen in Höhe von 4%. zzgl. der angefallenen Rücklastschriftsgebühren in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist Prinz Fitness berechtigt, Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2015. Ausgangsbasis ist der Monat des Vertragsabschlusses. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt einmal jährlich jeweils im Jänner eines jeden Jahres.

5. Zutrittsmedium:

Mit Erlangen einer Mitgliedschaft ist das Mitglied berechtigt, das Studio im gebuchten Leistungsumfang zu nutzen. Ohne Zutrittsmedium ist der Zutritt nicht möglich. Das Mitglied verpflichtet sich, für die sichere Verwahrung des Zutrittsmediums zu sorgen. Ein Verlust des Zutrittsmediums hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlustes werden die Funktionen des Zutrittsmediums gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied von Risiko der missbräuchlichen Verwendung befreit. Die Ausstellung des Zutrittsmediums ist mit der Begleichung des Startpaketes abgegolten. Für die Neuausstellung des Zutrittsmediums bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von € 15,00 für die Erstellung eines neuen Zutrittsmediums fällig. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, nämlich Name, Adresse, E-Mailadresse, Bankverbindung etc. umgehend an Prinz Fitness zu melden. Die Mitgliedschaft bei Prinz Fitness ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

6. Haftung:

Prinz Fitness haftet gegenüber den Mitgliedern für Personenschäden und Schäden aufgrund der Verletzung von vertraglichen Hauptleistungspflichten, wenn diese von Prinz Fitness selbst oder von einer Person, für die Prinz Fitness einzustehen hat (§1313 ABGB) schuldhaft zugefügt wurden. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auch deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Für sonstige Schäden (ausgenommen Personenschäden) haftet Prinz Fitness lediglich, wenn der Schaden durch Prinz Fitness oder Personen, für die Prinz Fitness einzustehen hat, vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet wurden. Gleiches gilt für das Mitglied, es haftet für sonstige Schäden nur dann, wenn der Schaden von ihm vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet wurde.

7. Pflichten des Kunden:

Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.